Geflüchtetenstatus in Deutschland für LGBTQ*. Fragen und Antworten
In Zusammenarbeit mit LGBT-Flüchtlingen und Anwälten beantwortet Quarteera häufig gestellte Fragen zum Thema Asyl
In Zusammenarbeit mit LGBT-Flüchtlingen und Anwälten beantwortet Quarteera häufig gestellte Fragen zum Thema Asyl
Ein Asylantrag als politisch Verfolgte ist eher die letzte Option, aufgrund a) des langwierigen Verfahrens, b) schwieriger Lebensbedingungen bis zu einer Entscheidung und c) der Ungewissheit über die Anerkennung als Geflüchtete. Erkundigen Sie sich vor der Asylantragstellung in Deutschland über andere mögliche Einwanderungskanäle: Haben Sie einen Hochschulabschluss oder eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung? Ist es möglich (und wenn ja, unter welchen Bedingungen), einen Arbeitsplatz zu finden? Wenn Ihr*e Partner*in bereits in Deutschland lebt, ist ein Umzug im Rahmen des Familiennachzugs möglich. Vor der Asylantragstellung ist es ratsam, in Deutschland entweder zu studieren oder sich ehrenamtlich (z.B. als Au-pair) zu engagieren.
Wenn Sie gezwungen wurden, Ihr Heimatland aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zu verlassen, können Sie gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention Asyl beantragen. Wenn in Ihrem Heimatland ein Bürgerkrieg herrscht oder Ihr schlechter Gesundheitszustand Ihre Ausreise verhindert oder eine medizinische Behandlung in Ihrem Heimatland unmöglich ist, haben Sie das Recht, vorübergehend in Deutschland zu bleiben.
Lesbische, homosexuelle, bisexuelle, trans* Personen haben das Recht, sich auf Verfolgung nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu berufen. Aber der Nachweis Ihrer Homo-, Bi- oder Transsexualität ist keine hinreichende Garantie für Asyl. Sie müssen nachweisen, dass eine konkrete Gefahr für Ihr Leben besteht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet in jedem Einzelfall auf Grundlage Ihrer persönlichen Geschichte. Daher sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie eine persönliche Verfolgung nachweisen können. Am besten anhand von schriftlichen Beweisen.
Bürger_innen der Ukraine haben das Recht, im Zusammenhang mit den dort andauernden Invasion gemäß der Genfer Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge auf die Gefahr einer Rückkehr in die Ukraine hinzuweisen. Wenn sie einen Asylantrag stellen, werden sie gezwungen, den gesamten Prozess der Prüfung ihres Antrags mit allen damit verbundenen Einschränkungen zu durchlaufen. Auch für sie gilt das Dublin-Abkommen in vollem Umfang.
Für Bürger_innen der Ukraine und ihre Familienangehörigen, die bis zum 24. Februar 2022 dauerhaft in der Ukraine aufgehalten haben (einschließlich auf der Krim und in anderen besetzten Gebieten) und nach diesem Datum (oder nicht früher als 3 Monate vor diesem Datum) die Ukraine verlassen haben, gibt es die Möglichkeit, einen höherrangigen Status des „vorübergehenden Schutzes“ gemäß dem Beschluss des Rates der Europäischen Union (EU) 2022/382 vom 4. März 2022 zu beantragen. Dieser Status kann in jedem Land der Europäischen Union Ihrer Wahl beantragt werden. Die Erteilung erfolgt nach einem schnellen Verfahren mit wesentlich weniger bürokratischen Formalitäten als die Flüchtlingseigenschaft. Das Dublin-Abkommen findet in diesem Fall keine Anwendung. Informationen zur Beantragung des Status „vorübergehender Schutz“ in Deutschland finden Sie auf unserer Website im Bereich „Migration“.
Die realistische Androhung unverhältnismäßiger strafrechtlicher Sanktionen für völkerrechtswidrige Desertion oder Dienstverweigerung in bewaffneten Konflikten kann als Grund für die Gewährung von Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention angesehen werden. Asylgrund kann auch die strafrechtliche Verfolgung sein, die Ihnen in Ihrem Heimatland droht, weil Sie sich weigern, Kriegsverbrechen zu begehen. Ihnen kann auch ein vorübergehendes Bleiberecht in Deutschland zuerkannt werden, wenn die Teilnahme an einem bewaffneten Konflikt Ihrer Überzeugung widerspricht.
Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand Ende September 2022) ist jedoch noch nicht klar, welche Art von Beweisen benötigt werden, um solche Aussagen zu untermauern. In Bezug auf die Deserteure aus den Reihen der russischen Streitkräfte ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit positiven Entscheidungen der deutschen Behörden zu rechnen. Wir rechnen auch mit positiven Entscheidungen in Bezug auf diejenigen Wehrpflichtigen, die in Russland wegen ihrere Weigerung strafrechtlich verfolgt werden, nachdem sie Anordnungen zur Entsendung zu den Truppen erhalten haben. Leider können wir nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorhersagen, wie solche Äußerungen in Bezug auf russischen Staatsangehörigen, die vor ihrer Einberufung in die Armee ausgereist sind und keine Vorladung erhalten haben, gewertet werden.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass Deutschland nach dem Dublin-Abkommen nur für die Anträge von Flüchtlingen zuständig ist, die mit einem deutschen Visum in die EU eingereist sind oder visumfrei ohne Transit durch andere Staaten direkt nach Deutschland eingereist sind. Bis heute (Ende September 2022) haben die deutschen Behörden keine Pläne offiziell angekündigt, das Dublin-Abkommen vorübergehend nicht auf Bürger der Russischen Föderation anzuwenden. Flüchtlinge, die mit Visa aus anderen Ländern eingereist sind, können zur Prüfung von Anträgen in diese Länder überstellt werden (siehe unten).
Unsere Organisation ist ehrenamtlich, wir können nicht helfen, eine reguläre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland zu erlangen. Wir unterstützen Menschen, die sich aufgrund schwieriger Lebensumstände bereits in Deutschland aufhalten und in Deutschland Asyl beantragt haben oder in naher Zukunft beantragen werden. Unsere Hilfe ist rein humanitärer Natur, wir können die Entscheidung der deutschen Migrationsbehörden nicht beeinflussen.
In Ausnahmefällen, im Zusammenhang mit der Verabschiedung repressiver Gesetze in Russland, für bestimmte Kategorien gefährdeter Aktivist*innen, die mit Deutschland persönlich oder beruflich eng bereits verbunden sind und auf andere Weise nicht in die EU einreisen können (in der Regel Journalist*innen, Aktivist*innen , Politiker*innen, Personen, die in den Listen ausländischer Agenten eingetragen wurden, sowie Mitarbeiter von Organisationen - “ausländischer Agenten” - oder “unerwünschter” Organisationen usw.) besteht die Möglichkeit, ein humanitäres Visum für Deutschland zu beantragen. Diese Visa werden derzeit äußerst selten ausgestellt und selbst bei Erfolg dauert die Bearbeitung bis zu mehreren Monaten. Unsere Organisation berät LGBTQ+-Personen über diese Möglichkeit.
Im Prinzip muss eine Person, die Asyl beantragt, keine Unterlagen mit sich führen, nicht einmal einen Reisepass. Jeder Beweis Ihrer Geschichte erhöht jedoch Ihre Chancen, Asyl zu erhalten. Wenn Sie also Repressionen dokumentieren können – Fotos, Videos, Bestätigung über die Erstattung einer Strafanzeige, ärztliche Atteste, sogar Zeug*innenaussagen von Bekannten – kann das alles helfen. Denken Sie bitte daran, dass die deutschen Behörden wissen, dass in Russland fast jede Bescheinigung gekauft werden kann, so dass bei der persönlichen Anhörung ohnehin mehr auf Ihre Erzählung als auf Bescheinigungen geachtet wird.
Da deutsche Beamt*innen mit der Situation in Russland oft gut vertraut sind, sollten Sie über Ihre persönliche Geschichte erzählen und nicht darüber, wie schlecht die allgemeine Lage in Russland ist. Beamt*innen können provokative Fragen zu Ihrer Geschichte stellen. Unstimmigkeiten oder gefälschte Unterlagen führen zur Ablehnung des Antrags.
Es ist weiterhin ratsam, alle Unterlagen, die Sie haben, mitzunehmen. Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten, werden Sie diese für Ihr zukünftiges Leben in Deutschland benötigen. Nehmen Sie alle Unterlagen mit, die Sie im Laufe Ihres Lebens gesammelt haben, z. B. Ihre Geburtsurkunde, alle Bildungsabschlüsse (einschließlich des Schulabschlusszeugnisses), Scheidungsurkunden oder Bescheinigungen über eine Namensänderung, falls vorhanden.
Nein. Um Asyl zu beantragen, müssen Sie zuerst nach Deutschland einreisen. Eine Asylantragstellung in Botschaften in anderen Ländern ist nicht möglich.
Einen Asylantrag können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen, das in jeder größeren Stadt in Deutschland eine Außenstelle hat. Die Adressen der BAMF-Außenstellen in den größeren deutschen Städten finden Sie unter diesem Link.
Sie können sich auch bei der Polizei über Adressen erkundigen. Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, wenn möglich gleich nach Ihrer Ankunft.
In der Behörde werden Sie registriert. Ihre persönlichen Daten werden aufgenommen. Außerdem werden Sie fotografiert und Ihre Fingerabdrücke werden abgenommen. Ihnen könnten einige Fragen zu Ihrem Heimatland, Ihrer Reise nach Deutschland und Ihren Verwandten gestellt werden. Hierfür wird eine Dolmetscherin zur Verfügung gestellt.
Sie erhalten dann eine Zuweisung und werden einem der Bundesländer zugewiesen. Die Verteilung erfolgt nach einer bestimmten Quote und kann nicht beeinflusst werden. Wenn Sie bereits nahe Verwandte in Deutschland haben, ist es wichtig, dass Sie darüber vor der Zuweisung informieren, da ein Wechsel des Bundeslandes nach der Zuweisung nicht mehr möglich ist. Während Sie auf den Bescheid warten, sind Sie verpflichtet, in dem Bundesland zu bleiben, dem Sie zugewiesen wurden, und können es nur mit einer Sondergenehmigung verlassen.
Sie erhalten ein Ticket für die Fahrt zur Aufnahmeeinrichtung und sind verpflichtet, sich dort innerhalb einer bestimmten Frist zu registrieren. Dort warten Sie auf eine Einladung zu einer Anhörung, bei der Sie Ihre persönliche Geschichte erzählen müssen. Die Einladung zur Anhörung wird Ihnen per Post zugestellt. Einen guten Überblick über die Anhörung finden Sie hier:
Wenn Sie bei der Passkontrolle an den Flughäfen Berlin Brandenburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg oder München einen Asylantrag stellen, können Sie nicht einreisen, sondern müssen die Entscheidung über Ihren Antrag am Flughafen abwarten.
Minderjährige sind berechtigt, gemeinsam mit ihren Eltern einen Asylantrag zu stellen. Als minderjährig gilt in Deutschland, wer jünger als 16 Jahre ist. Ab dem 16. Lebensjahr gelten Jugendliche als Erwachsene und müssen unabhängig von ihren Eltern angehört werden. Sie werden zusammen mit ihren Eltern in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht.
Zwischen einigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Die Bearbeitungszeit ist weder definiert noch begrenzt. Es ist nicht möglich, den Zeitrahmen vorherzusagen. Die einzige Option ist, geduldig zu sein und abzuwarten. Sie sollten regelmäßig in ihren Briefkasten schauen, denn Fristen laufen ab, auch wenn Sie Ihre Briefe nicht rechtzeitig öffnen. Wenn Sie eine Anwältin oder einen Anwalt haben, sollte sie oder er auf jeden Fall informiert werden, wenn Sie umziehen.
Nach der Dublin-Verordnung ist das Land, das Ihnen das Visum erteilt hat, für die Bearbeitung Ihres Asylantrags zuständig. Wenn Sie zum Beispiel mit einem finnischen Visum nach Deutschland kommen (weil es in Russland einfacher ist, ein finnisches Visum zu bekommen), werden Sie im Rahmen der Dublin-Verordnung nach Finnland geschickt.
Das Gleiche gilt, wenn Sie über ein anderes EU-Land, Island, Norwegen oder die Schweiz nach Deutschland einreisen oder wenn Sie in einem dieser Länder bereits einen Asylantrag gestellt haben.
Das heißt, der einzige direkte Weg von Russland nach Deutschland ist ein Flug oder eine Schifffahrt ohne Zwischenstopps.
Für das Asylverfahren und die Anhörung ist nicht unbedingt ein Rechtsanwalt oder -anwältin erforderlich. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, sich so früh wie möglich an eine Anwältin oder einen Anwalt zu wenden. Durch die Beratung und Betreuung durch eine Anwältin oder einen Anwalt lassen sich viele Fehler vermeiden. Es ist wichtig, dass Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Asylrecht wenden.
Die genaue Höhe des Honorars kann nur nach einem Erstberatungsgespräch bei einer Anwältin oder einem Anwalt festgelegt werden. Anwält*innen verlangen für ein solches Gespräch zwischen 50 und 100 Euro. Das endgültige Honorar hängt von vielen Faktoren ab, z. B. von der Schwierigkeit Ihrer Situation, der Größe Ihrer Familie und davon, ob Sie im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags eine Klage erheben wollen. Die Anwaltskosten im Asylverfahren können zwischen 400 und 700 Euro pro Person für das gesamte Verfahren betragen.
Im ersten Jahr, nachdem Sie Ihren Asylantrag gestellt haben und auf eine Entscheidung über Ihren Antrag warten, haben Sie keine Arbeitserlaubnis. Danach dürfen Sie nur dann arbeiten, wenn auf der Warteliste der Agentur für Arbeit für die freie Stelle keine Arbeitsuchender steht. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie zusammen mit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung eine Arbeitserlaubnis.
Beamtinnen haben nicht das Recht, jemanden als Bürgerin zweiter Klasse zu behandeln. In Deutschland schreibt das Gesetz die Gleichbehandlung aller Menschen vor und verbietet die Diskriminierung aufgrund der Herkunft oder der Geschlechtsidentität. Leider ist es jedoch möglich, dass einzelne Mitarbeiterinnen gegen diese Regel verstoßen. In diesem Fall haben Sie das Recht, sich mit Ihrer Beschwerde direkt an dieden Vorgesetzten ders betreffenden Bediensteten zu wenden.
Ja, das ist weitgehend richtig. Die Lebensbedingungen in vielen Aufnahmeeinrichtungen sind alles andere als ideal. Es ist wahrscheinlich, dass Sie in der ersten Zeit Ihres Aufenthalts in Deutschland viel weniger komfortabel als in Russland leben werden. Fast alle Aufnahmeeinrichtungen verfügen über ein Gemeinschaftsbad pro Etage. Möglicherweise müssen Sie ein Zimmer mit Fremden teilen. Sie sollten sich auf eine Aufnahmeeinrichtung einstellen, die schmutzig ist, in der es laut ist und übel riecht. Dies ist jedoch häufig nicht die Schuld der Behörden. Verwaltungen der Aufnahmeeinrichtungen tun ihr Bestes, um Bedingungen für ein normales menschliches Leben zu schaffen. Der Grund dafür sind die Geflüchteten selbst – viele von ihnen behandeln die Unterkünfte nicht mit der angemessenen Sorgfalt.
Am Tag der Asylantragstellung erhalten Sie eine Unterkunft, eine Krankenversicherung und ein kleines Taschengeld. Sie erhalten außerdem kostenlos warme Mahlzeiten, Bettwäsche und Hygieneartikel oder einen kleinen Geldbetrag, mit dem Sie diese Dinge kaufen können. Mit diesem Geldbetrag muss man sparsam umgehen, aber er deckt die Grundbedürfnisse. Aufnahmeeinrichtungen verfügen über eine Gemeinschaftsküche, in der Sie kochen können. Wenn Sie über persönliches Vermögen verfügen, kann das Amt von Ihnen verlangen, dass Sie für Ihre Unterkunft in einer Aufnahmeeinrichtung selbst aufkommen.
Für alle Behördengänge wird Ihnen eine Dolmetscherin zur Verfügung gestellt: während des Antragsverfahrens, bei allen Terminen in Sozialämtern und während der Anhörung. Der Staat übernimmt die Sprachkurskosten erst, wenn Sie den Flüchtlingsstatus erhalten haben. Während Sie auf eine Entscheidung über Ihren Fall warten, bietet der Staat keine kostenlosen Sprachkurse an. In einigen Städten bieten Ehrenamtliche kostenlose Deutschkurse an. Während Ihres Aufenthalts in einer Aufnahmeeinrichtung werden Sie viel Freizeit haben. Sie können diese Zeit zum Selbststudium nutzen, zum Beispiel mit Hilfe von Online-Ressourcen oder Lehrbüchern.
Wenn Sie als offizielle Familie einen Asylantrag stellen, wird Ihr Fall in einem gemeinsamen Verfahren behandelt. Wenn Sie jedoch ein nicht eingetragenes oder gleichgeschlechtliches Paar sind, müssen Sie dies von Anfang an vor der Zuteilung mitzuteilen.
Schikane durch eine Behörde oder die Verwaltung einer Aufnahmeeinrichtung ist gesetzlich verboten (siehe oben) und unwahrscheinlich. Aber es ist möglich, dass Sie Probleme haben, weil Sie mit anderen Menschen zusammenleben. Homo- oder Transfeindlichkeit sind nicht die einzigen Themen, die zu Meinungsverschiedenheiten mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn führen können. Möglicherweise treffen Sie auf Menschen, die in einer völlig anderen Kultur aufgewachsen sind und gelebt haben. Kulturelle Unterschiede, wenig Privatsphäre und zu viel Freizeit können alle Aspekte des Lebens beeinflussen. Das Einzige, was Sie in einer solchen Situation tun können, ist zu versuchen, die Situation nicht zu verschärfen und keinen Konflikt zu provozieren. Was die einen als normal ansehen, können andere als Beleidigung empfinden. Geflüchtete aus anderen Ländern kommen nicht nach Deutschland, um andere Geflüchtete zu schikanieren – auch sie fliehen vor ihren Problemen. Die deutschen Behörden bemühen sich, die physische Sicherheit der Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen zu gewährleisten. Psychischer Druck, Unbehagen, unangenehme Situationen sind jedoch sehr wahrscheinlich. Tun Sie Ihr Bestes, um Konflikte zu vermeiden.
Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wurde, können Sie vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. In diesem Fall sollten Sie sich so schnell wie möglich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Asylrecht wenden. Die Frist zur Klageerhebung ist in dem schriftlichen Ablehnungsbescheid angegeben; sie kann sehr kurz sein und beginnt mit dem Tag, an dem der Bescheid in die Aufnahmeeinrichtung zugestellt wird. Wenn Sie gegen die Ablehnung Ihres Asylantrags nichts unternehmen, müssen Sie Deutschland normalerweise innerhalb von 30 Tagen verlassen. Geschieht dies nicht, können Sie zwangsweise aus dem Land ausgewiesen werden.
Wenn Sie bereits in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, sind Sie nicht berechtigt, in einem anderen EU-Staat, in Norwegen, Island oder der Schweiz Asyl zu beantragen.
Wenn Sie noch Fragen haben, schreiben Sie uns bitte an help@quarteera.de. Wir werden versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.